Keine Angst vor der Grundsteuererklärung,
„Elster“ bietet hilfreiche Tipps:
„Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein erstes (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der erste auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld „Enthalten in“ wird die Zuordnung „vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld „Enthalten in“ der Eintrag „1 – erste Fläche“ oder „3 – beiden Flächen“ vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.“
Ja, Nee, Is klar, ne.